Seit dem 13. Jahrhundert geben Urkunden Zeugnis über Vorfahren, in denen
sie als Zeugen genannt werden.
Ab Mitte des 15. Jahrhunderts sind sie als
Lehnsmänner in Lehnsverträgen
nachgewiesen.
Aus dem 14. und 15. Jahrhundert existieren solche Dokumente,
denen noch erhaltene Siegel mit dem Wappen der Familie anhängen.
Lehnsherren waren überwiegend Erzbischöfe von Magdeburg und später
Markgrafen zu Brandenburg bis zu Friedrich Wilhelm König in Preußen.
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