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Zeitzeugnisse über Vorfahren
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Seit dem 13. Jahrhundert geben Urkunden Zeugnis über Vorfahren, in denen
sie als Zeugen genannt werden. Ab Mitte des 15. Jahrhunderts sind sie als
Lehnsmänner in Lehnsverträgen nachgewiesen.

Aus dem 14. und 15. Jahrhundert existieren solche Dokumente,
denen noch erhaltene Siegel mit dem Wappen der Familie anhängen.
Lehnsherren waren überwiegend Erzbischöfe von Magdeburg und später
Markgrafen zu Brandenburg bis zu Friedrich Wilhelm König in Preußen.

Lehnsbrief des Königs in Preußen von 1714 Kaufvertrag Großgestewitz
von 1841
Zu finden sind diese Urkunden überwiegend im Landeshauptarchiv
Sachsen-Anhalt in Magdeburg, teilweise aber auch im Besitz von
Familienmitgliedern.