Seit dem 13. Jahrhundert geben Urkunden Zeugnis über Vorfahren, in denen sie als Zeugen genannt werden. Ab Mitte des 15. Jahrhunderts sind sie als Lehnsmänner in Lehnsverträgen nachgewiesen.
Aus dem 14. und 15. Jahrhundert existieren solche Dokumente, denen noch erhaltene Siegel mit dem Wappen der Familie anhängen. Lehnsherren waren überwiegend Erzbischöfe von Magdeburg und später Markgrafen zu Brandenburg bis zu Friedrich Wilhelm I., König in Preußen.


